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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – BetaSol Forum 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme am BetaSol-Forum (Feldtag, Knollendialog und Tagung) am 01. und 02. September 2026, organisiert durch den:

Verband der Hessisch-Pfälzischen Zuckerrübenanbauer e.V.
und
Agrarservice Hessen-Pfalz GmbH
Rathenaustraße 10, 67547 Worms
(im Folgenden „Veranstalter“).

 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Teilnehmenden und dem Veranstalter hinsichtlich:

  • Feldtag

  • Knollendialog (Abendveranstaltung)

  • Tagung

  • Einreichung und Präsentation von Fachbeiträgen

  • sämtlicher organisatorischer Leistungen rund um das BetaSol-Forum.

Mit der Anmeldung zu einer oder mehreren Veranstaltungskomponenten erkennen Teilnehmende diese AGB an.

 

2. Anmeldung & Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung erfolgt über das bereitgestellte Online-Formular oder per E-Mail.
(2) Mit Absenden der Anmeldung geben Teilnehmende ein verbindliches Angebot ab.
(3) Der Vertrag kommt erst mit Versand der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande.
(4) Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

 

3. Teilnahmegebühren & Zahlungsbedingungen

(1) Die jeweils gültigen Teilnahmegebühren sind auf der Webseite veröffentlicht.
(2) Die Gebühren sind nach Anmeldung sofort und ohne Abzug fällig.
(3) Zahlungen können je nach Buchungssystem per Überweisung, SEPA-Lastschrift oder Online-Zahlung erfolgen.
(4) Teilnahme ist nur nach vollständigem Zahlungseingang möglich.

 

4. Leistungen des Veranstalters

Die im Ticket enthaltenen Leistungen sind den jeweiligen Veranstaltungsseiten (Feldtag, Knollendialog, Tagung) zu entnehmen und umfassen u. a.:

  • Teilnahme an gebuchten Programmpunkten

  • Verpflegung gemäß Veranstaltungsbeschreibung

  • ggf. Bustransfer (Feldtag)

  • Unterlagen, Übersetzungsleistungen oder technische Betreuung

Der Veranstalter behält sich Änderungen im Programmablauf vor (siehe § 10).

 

5. Stornierung durch Teilnehmende

(1) Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.
(2) Folgende Stornobedingungen gelten:

  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung

  • 29 bis 7 Tage vorher: 50 % der Teilnahmegebühr

  • ab 6 Tagen vorher oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr

(3) Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden, sofern sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

 

6. Stornierung / Änderungen durch den Veranstalter

(1) Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, gesetzliche Vorgaben, Krankheit von Schlüsselreferent:innen, extreme Witterungsbedingungen beim Feldtag) absagen oder verlegen.
(2) Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall teilweise erstattet.
(3) Weitergehende Ansprüche (z. B. Erstattung von Anreise- oder Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

 

7. Haftung

(1) Der Veranstalter haftet nur für Schäden aus:

  • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

  • schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

(2) Für mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmenden übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
(3) Der Feldtag findet im Außenbereich statt. Teilnehmende haben auf angemessene Kleidung und Sicherheit zu achten.

 

8. Bild- und Tonaufnahmen

(1) Während der Veranstaltung können Foto-, Video- und Tonaufnahmen entstehen.
(2) Mit der Teilnahme erklären sich Teilnehmende damit einverstanden, dass diese Aufnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des BetaSol-Forums verwendet werden dürfen.
(3) Wer dies nicht wünscht, kann dies vor Ort schriftlich mitteilen. Der Veranstalter wird dies berücksichtigen.

 

9. Einreichung von Fachbeiträgen

(1) Bei Einreichung eines Abstracts erklärt der/die Einreichende, dass alle Angaben korrekt sind und keine Rechte Dritter verletzt werden.
(2) Das Programmkomitee entscheidet über die Auswahl.
(3) Mit Auswahl eines Beitrags erklärt sich der/die Referierende bereit, den Vortrag im Rahmen der Tagung zu halten.
(4) Der Veranstalter darf Titel und Kurzbeschreibung im Programm und auf der Webseite veröffentlichen.

 

10. Programmänderungen

Der Veranstalter behält sich inhaltliche und organisatorische Anpassungen vor, z. B.:

  • Austausch von Referent:innen

  • Verlegung von Programmpunkten

  • Anpassung an Witterungsbedingungen (insb. Feldtag)

  • Zeitliche Umstrukturierungen

Diese Änderungen begründen keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren.

 

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.
Diese finden Sie auf der Webseite unter: [Link einfügen].

 

12. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – Worms.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand der AGB: 12.2025

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